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Sonderregelungen für Drohnen während der EM 2024

Endlich gestartet: Die EM 2024. Für einen vollen Monat dreht sich (fast) alles um den beliebtesten Sport der Welt. Sollte die deutsche Elf weiterhin so Powern wie beim fulminanten 5:1 Auftakt gegen Schottland steht einem neuen Sommer-Märchen nichts mehr im Weg. Die UEFA EURO 2024 bringt jedoch nicht nur Fußballfans aus ganz Europa zusammen, sondern auch temporäre Änderungen für Drohnenfliegende. Diese sollen insbesondere die Sicherheit rund um die Spielstätten gewährleisten. Was genau gilt es zu beachten? Wir machen den EM-Drohnen-Check.

DJI Mini 4 Pro unfolded

Zeitraum der Sonderregelungen ist der 14. Juni bis 14 Juli 2024. Innerhalb dieses Zeitraums gelten spezielle Flugbeschränkungen, die die Sicherheit von Fans, Spielern, Berichterstattenden und Anwohnern garantieren sollen.

Spielorte

Während der gesamten EM also werden strenge Flugbeschränkungsgebiete (ED-R) eingerichtet. Diese Flugbeschränkungsgebiete gelten um folgenden Spielstätten:

  • Berlin
  • Dortmund
  • Düsseldorf
  • Frankfurt
  • Gelsenkirchen
  • Hamburg
  • Köln
  • Leipzig
  • München
  • Stuttgart

An diesen Orten und im UEFA EURO 2024 Zeitraum gelten zeitlich terminierte Beschränkungen für das Drohnenfliegen. Achtung: Diese gelten unabhängig von Allgemeinerlaubnis, Geo-Freigaben oder Grundstückseigentum!

Spielzeiten

Die zeitlichen Beschränkungen, sprich Flugverbote, sind an die Spielzeiten der EM gekoppelt und gelten wie folgt:

  • 3 Stunden vor Spielbeginn
  • während des Spiels
  • 4 Stunden nach Spielende

Höhenbeschränkung

Zusätzlich zu den genannten Flugbeschränkungen zum Drohnenfliegen gibt es eine Höhenbeschränkung während der EURO 2024.

Diese Beschränkung gilt vom Boden (GND) bis zu einer Höhe von 10.000 Fuß (ca. 3.048 Meter, FL100). Damit soll verhindert werden, dass Drohnen in den Luftraum eindringen, der für andere Zwecke genutzt wird.

DJI Mini 3 Pro über Wasserlandschaft mit Pärchen im Hintergrund und Bergen

Check it out

Die UEFA EURO 2024 bringt temporäre Änderungen für Drohnenfliegende mit. Diese Sonderregelungen für Drohnen bedeuten, dass alle Pilotinnen ihre Flugpläne sorgfältig überprüfen und anpassen müssen. Um Probleme zu vermeiden, ist es wichtig, die genauen Zeiten und Zonen der Flugverbote zu kennen und natürlich zu beachten – sonst drohen empfindliche Strafen.

Weitere Infos findet ihr auf den einschlägigen Seiten der Deutschen Flugsicherung (DFS) und der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul).

Ansonsten gilt natürlich: Seit dem 01.01.2021 ist die neue EU-Drohnenverordnung in Kraft. Was genau das heißt, ob und wann ihr einen Drohnenführerschein benötigt und welche Drohnen ganz ohne gesetzliche Einschränkungen abheben dürfen erfahrt ihr in unserem passenden Blogbeitrag zur EU-Drohnenverordnung.

Drohnenpilot testet Drohnen auf Ackerfläche

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