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Klare Regeln für den Betrieb von Drohnen – die neue Drohnen-Verordnung ist da

Zum Update dieses Beitrags – Neue EU-Drohnenverordnung – geht es hier entlang!

Der Betrieb von Drohnen wurde neu geregelt. Bundesverkehrsminister Dobrindt hat dazu bereits im April die “Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten” vorgelegt, seit 01.10.2017 gilt die neue Verordnung nun vollumfänglich. Unser Angebot an Coptern findest Du hier.

Alexander Dobrindt begründet die Neuregelung wie folgt: „Drohnen bieten ein großes Potenzial – privat wie gewerblich. Immer mehr Menschen nutzen sie. Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer wird die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen. Für die Nutzung von Drohnen sind deshalb klare Regeln nötig. Um der Zukunftstechnologie Drohne Chancen zu eröffnen und gleichzeitig die Sicherheit im Luftraum deutlich zu erhöhen, habe ich eine Neuregelung auf den Weg gebracht. Neben der Sicherheit verbessern wir damit auch den Schutz der Privatsphäre.“

Was ist neu?

Die Änderungen bzw. Neuregelungen sind abhängig vom Gewicht des Copters und zunächst als grobe Übersicht dargestellt:

  • -Copter unter 0,25 kg dürfen in Sichtweite geflogen werden
  • -Copter von 0,25 kg bis 2 kg dürfen in Sichtweite geflogen werden und haben eine Kennzeichnungspflicht
  • -Copter von 2 bis 5 kg dürfen in Sichtweite geflogen werden, haben eine Kennzeichnungspflicht und erfordern einen Kenntnisnachweis
  • -Copter über 5 Kilogramm haben eine Kennzeichnungspflicht, erfordern einen Kenntnisnachweis und dürfen nur mit einer Erlaubnispflicht betrieben werden

Was sind die Pflichten und Nachweise?

Die Kennzeichnungspflicht erfolgt mittels Plakette mit Namen und Adresse des Eigentümers. Dieses hat in feuerfester und dauerhafter Art und Weise zu erfolgen. Ein Aluminium-Schild mit Gravur erfüllt die Anforderungen am besten.

Bei uns im Shop findest Du ein geeignetes “Dronetag”, also eine Drohnenkennzeichnungs-Plakette, speziell für DJI Copter als auch in der Standard-Version für alle Copter.

Der Kenntnisnachweis ist ein wenig komplexer, hier wird differenziert zwischen reinen Sport-/Freizeitzwecken und „anderen“ Zwecken. Der „Deutsche Modellfliegerverband e.V.“ und der „Deutsche Aero Club e.V.“ sowie deren Mitgliedsvereine dürfen Kenntnisnachweise für den Bereich Sport und Freizeit ausstellen, bei Flügen zu anderen Zwecken dürfen muss der Nachweis von einer vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle ausgestellt werden. Die Erlaubnispflicht wird von den Landesluftfahrtbehörden erteilt.

Wo herrscht generelles Flugverbot?

Ein generelles Flugverbot herrscht in der Nacht, über Wohngrundstücken (außer die Besitzer stimmen ausdrücklich zu) und in Naturschutzgebieten und Nationalparks. Ein generelles Betriebsverbot herrscht zudem an folgenden Stellen sowie in 100 m seitlichem Abstand dazu: Menschenansammlungen, Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Kontrollplätzen von Flughäfen, Bundesfernstraßen, Industrieanlagen und Bundes- oder Landesbehörden.

Die Versicherungspflicht ändert sich durch die neue Verordnung nicht, es ist weiterhin eine Halter-Haftpflichtversicherung notwendig, welche nur bei wenigen privaten Haftpflichtversicherungen integriert ist und damit gesondert beauftragt werden muss.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bietet direkt Infos sowie einen übersichtlichen FLYER mit grafischer Schnellübersicht zur neuen Drohnen-Verordnung.

Grafische Schnellübersicht des BMVI zur neuen Drohnen-Verordnung
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One comment

  1. Vielen Dank für den interessanten Artikel. Gerade im Ausland sollte man immer die jeweiligen Regeln beachten um hohen Geldbußen zu entgehen.
    Mit besten Grüßen
    Jana

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