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Richtig Bewegung bei unserem Partner-Shop urban-trends: E-Scooter Zulassung auf der Zielgeraden

Neue Zeiten fordern neue Arten der Fortbewegung. Individuell, umweltfreundlich und flexibel sollte sie sein. Elektrokleinstfahrzeuge sind DIE Antwort auf Zeit- und Parkplatznot sowie die Luftverschmutzung in den Städten. Smarte Lösungen und Modelle sind längst vorhanden, doch der Gesetzgeber tat sich schwer mit der E-Scooter Zulassung. Nun aber könnten E-Scooter, E-Boards und Co. noch in diesem Jahr im deutschen Straßenverkehr zugelassen werden. Dies geht aus der brandaktuellen Antwort der Bundesregierung (Drucksache 19/3006), übermittelt vom Bundesverkehrsministerium, auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen vom 27.06.2018 hervor.

Damit kommt richtig Bewegung in die Mikromobilität und unseren Partner-Shop urban-trends.

Neue Zeiten, neue Fahrzeugklasse

Noch in diesem Jahr soll eine neue Verordnung auf den Weg gebracht werden, auf deren Grundlage E-Scooter und Boards im öffentlichen Raum genutzt werden dürfen. Eine neue Fahrzeugklasse für (elektrische) Kleinstfahrzeuge mit einer Geschwindigkeit bis zu 20 km/h macht es möglich.
In der Antwort auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen heißt es, die Verordnung zur Genehmigung von Elektrokleinstfahrzeugen wie Elektro-Scootern, E-Boards oder Hooverboards sei derzeit in der Ressortabstimmung. Ein Inkrafttreten sei dabei ausdrücklich nach wie vor für das Jahr 2018 geplant.

Gleichberechtigung auf der Straße

Nach der Verordnung „sollen Elektrokleinstfahrzeuge zukünftig verkehrsrechtlich wie Fahrräder mit der Maßgabe besonderer Vorschriften behandelt werden“. Die Verordnung regelt die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am öffentlichen Straßenverkehr und beinhaltet alle relevanten Aspekte der Nutzung. Elektrokleinstfahrzeuge werden im Verordnungsentwurf u.a. mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 12 bis maximal 20 km/h definiert.

Freie Fahrt für freie Mikromobilität!

Wow. Wir sammeln uns kurz und resümieren das Beamtendeutsch: Eine Revolution im Mobilitätsbereich steht an! Die neue Fahrzeugklasse ist definiert, die Gleichbehandlung mit Fahrrädern (natürlich mit möglichen besonderen Vorschriften) als Ziel benannt und der zeitliche Rahmen geplant. Endlich kommt Bewegung in die Entwicklung der Mikromobilität und alternative Fortbewegungsmittel wie E-Scooter, E-Roller und Co. haben vermutlich noch in diesem Jahr freie Fahrt!

 

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2 comments

  1. Deutschland aufwachen, ihr verschläft die Weltneuheit. Es wird alles in die Länge gezogen.

  2. Ein Wunder schöner Guten Morgen !
    Es ist doch lächerlich wie schwer tut sich die Regierung für jede Art von Ideen in unseren Land. In Österreich, in Spanien, in USA, in China und so weiter und sofort, fährt man diese neue sogenannte ” Mikroelektro-Fortbewegungsmittel ” seit ein paar Jahren. Hiiier wird schon wieder nach den Prinzip des deutsche Paragraphen Vielfalt gehandelt, Wo darf man fahren, wie schnell, wie langsam, mit Licht, mit tüt tüüü oder Klingel usw. Die machen sich wieder Gedanken, wie z. B Straßenverkehrstoten damit könnte zu nehmen und tjaaa, Warum soll ich mich aufregen. Höffentlich tritt die ersehnte neue Regelung dieses Jahr und ich werde mich freuen wenn ich aus dem Bus oder Tram aussteige, meine letzten 1000 m, mein Ziel erreichen kann. In diesem Sinne

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